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Zwei Autos haben einen Frontalcrash Unfall
9. Mai 2022

Schadenmeldungen, die ein Schmunzeln wert sind

Die Arbeit in einer Versicherung ist langweilig? Wir beweisen das Gegenteil! Skurril, herausfordernd oder besonders lustig: Schadenmeldungen können es manchmal ganz schön in sich haben. Und: Es gibt hin und wieder auch etwas zu schmunzeln. Ein paar Beispiele für skurrile Fälle haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Kfz-Versicherungen mal anders …

„Der Unfall ereignete sich am 07. Januar 2022 gegen 17:30 Uhr in Musterstadt an der Kreuzung der Bahnhofsallee und Schlossstraße. Der Linksabbieger übersah …“, so oder so ähnlich beginnen wohl die meisten Schadenmeldungen im Kfz-Bereich. Wer aber denkt, dass ein Unfall leicht zu beschreiben ist, liegt falsch. Fünf Ausschnitte aus Unfallberichten, die einen schmunzeln lassen:

„Ich fuhr mit meinem Wagen gegen die Leitschiene, überschlug mich und prallte gegen einen Baum. Dann verlor ich die Herrschaft über mein Auto.“

„Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, und so überfuhr ich ihn.“

„Das andere Auto kollidierte mit dem meinigen, ohne mir vorher seine Absicht mitzuteilen.“

„Auf halber Strecke rannte ein ortskundiger Hase in selbstmörderischer Absicht auf die Fahrbahn. Es gelang ihm, sich das Leben am Abschlussblech meines Fahrzeuges zu nehmen.“

„Außerdem bin ich vor meinem ersten- und nach meinem letzten Unfall unfallfrei gefahren.“

Was Worte so anrichten können …

Im Arbeitsalltag kann es auch mal etwas hektischer zugehen. Da ist der ein oder andere Buchstabendreher nicht auszuschließen. Ein Schreibfehler hat auch zu dieser Antwort eines Kunden geführt:

„Ich bin von Beruf Schweißer. Ihr Computer hat an der falschen Stelle gespart und bei meinem Beruf das „w“ weggelassen.“

Im täglichen Mailaustausch kann auch mal die ein oder andere Nachricht untergehen – oder gar nicht erst ankommen. Ob folgende E-Mail-Nachricht jedoch besonders sinnvoll ist, sollte der Absender nochmal überdenken:

„Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben.“

Und wenn gar nichts mehr hilft, hilft nur: Nochmal schreiben. So auch das Motto dieses Versicherten:

„Heute schreibe ich zum ersten und letzten Mal. Wenn Sie dann nicht antworten, schreibe ich gleich wieder.“

Haftpflicht haftet (nicht) …

Die Haftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen. Im vergangenen Jahr waren 48,44 Millionen Deutsche im Besitz einer Haftpflichtversicherung. Der ein oder andere skurrile Fall ist da vorprogrammiert.

In diesem Beispiel bekommt das Wort „Haftpflichtversicherung“ jedoch eine ganz andere Bedeutung:

„Hiermit kündige ich Ihre Haftpflichtversicherung. Ich bin zur Zeit in Haft und brauche daher keine Haftpflichtversicherung.“

Manche Versicherten hingegen, haben ganz andere Probleme:

„Mein Dachschaden wurde wie vorgesehen am Montagmorgen behoben.“

Und im Ernstfall ist das wichtigste immer der Papierkram. Dieser Versicherte nahm sich das besonders zu Herzen. Ob sich seine Priorisierung in der Situation jedoch wirklich gelohnt hat, lässt sich in Frage stellen:

„Dann brannte plötzlich der Weihnachtsbaum. Die Flammen griffen auf den Vorhang über. Mein Mann konnte aber nicht löschen, weil er wie ein Verrückter nur den Hausrat-Versicherungsschein suchte.“

Missverständnisse missverstanden

Was ein fehlendes Komma, eine falsche Satzstellung oder fehlende Zusammenhänge manchmal alles bewirken können, ist enorm. Eine eigene „Grammatik-Versicherung“ wäre hier sicherlich eine Überlegung wert. So zum Beispiel in diesen Fällen der skurrilen Schadenmeldungen:

„Seit zehn Jahren wohne ich in Mahldorf, wo ich in der Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin.“

„Ich habe meinen Kombi direkt vor meiner Gaststätte entladen, weil ich schwanger bin. Dabei hat mir ein Bekannter geholfen.“

„Dr. K. hat mir neue Zähne eingesetzt, die zu meiner Zufriedenheit ausgefallen sind.“

„Der Mopedfahrer, der am Tatort alles miterlebte, hatte der Fahrerin meines PKW aufrichtig erklärt, daß er seiner Zeugungspflicht nachkommen werde.“

„Nachdem ich vierzig Jahre gefahren war, schlief ich am Lenkrad ein.“

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