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Junge steht auf dem Schulhof und hat ein Smartphone in der Hand
17. Oktober 2022

Versicherungs-1×1 zum Semesterstart

Ob Pro-Seminar, WG-Zimmer oder Nebenjob: Studienanfänger haben viele Entscheidungen zu treffen, und zwar ohne den Rat der Eltern. Sich bedarfsgerecht zu versichern, gehört natürlich dazu – auch wenn das auf der To-Do-Liste eher unten steht.

  • Text : Andreas Scharf
  • Lesedauer : 3 Minuten

Raus aus dem Elternhaus und ab ins Leben. Für Studienanfänger beginnt mit dem Einzug in die erste Studi-WG oder die Studentenwohnung eine aufregende Zeit. Plötzlich treffen sie ihre Entscheidungen allein. In Sachen Versicherung prallen die meisten aber schnell an ihre persönlichen Grenzen. Denn wer weiß schon, welche Versicherungen auch während des Studiums wichtig sind? Was diese beinhalten sollten? Oder was passieren kann, wenn der Versicherungsschutz fehlt? 

Für Vermittler wie Sie ist das die ideale Ausgangslage: Wenn Sie die jungen Erwachsenen auf Augenhöhe beraten, können Sie sich ohne viel Zutun eine neue Zielgruppe erschließen. Denn als Experte wissen Sie natürlich, welche Versicherungen Studierende auf jeden Fall im Auge behalten sollten. Beginnen wir mit den wichtigsten beiden Sachversicherungen: Die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung. 

Privathaftpflicht und Hausrat: die wichtigsten Sachversicherungen für Studienanfänger 

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften auch Studierende für alle selbst verursachten Schäden mit ihrem gesamten Vermögen – unbegrenzt und lebenslang. Und Schäden sind schnell passiert: Ob der zu Boden gestürzte Karton mit Weingläsern beim Umzug des WG-Kumpels (ca. 250 Euro) oder das Fahrrad, das beim Anschließen umkippt und einen Lackschaden am daneben parkenden Auto verursacht (ca. 2.500 Euro) oder gar ein Unfall mit schwerem Personenschaden (Verdienstausfall und lebenslange Pflege, ca. 5 Millionen Euro). In all diesen Fällen sind Studierende gegenüber Dritten schadensersatzpflichtig – oder aber ihre Eltern. Oft greift noch die Familienversicherung: abhängig davon, ob Studierende weiterhin eine Wohnmöglichkeit bei den Eltern haben und ob es sich um das erste Studium handelt und ob sie im Rahmen einer direkt anschließenden Zweitausbildung jünger wie 27 Jahre alt sind.

Wer nicht im direkten Anschluss ein Zweitstudium absolviert, promoviert oder berufsbegleitend studiert, ist in der Regel nicht mehr durch die Familienhaftpflicht geschützt. Hier gilt es also, rechtzeitig den Versicherungsschutz über die Eltern abzuklären und für eine eigene Haftpflichtabsicherung zu sorgen, bevor ein Schaden entsteht. Gerade dann, wenn das Budget begrenzt ist, bieten sich im Vertrieb individuell wählbare Zusatz-Optionen im Versicherungspaket an – wie bei der Alte Leipziger Privathaftpflicht etwa das Paket Hund oder Cyber. Im Vergleich zum abgedeckten Risiko sind die Versicherungsbeiträge gering und auch für Studierende erschwinglich.

Hausratversicherung der Eltern greift mit dem richtigen Vertrag auch nach dem Auszug

Eine weitere wichtige Sachversicherung ist die Hausratversicherung. Auch wenn die erste Wohnung mit Second-Hand-Möbeln oder dem Sortiment des schwedischen Möbelgiganten ausgestattet ist: Mit Laptop, Fahrrad, Küchengeräten … kommen schnell Werte zusammen, die das Budget der Studierenden im Schadenfall sprengen würden.

Grundsätzlich gilt, wer sich gegen Einbruch und Diebstahl, Schäden durch Feuer, Hagel – und Sturm oder Leitungswasserschäden während des Studiums versichern möchte, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Ein eigener Vertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen aber nicht immer sofort notwendig.

In der Hausratversicherung der Eltern sind Studierende bzw. deren Hausrat, je nach Vertrag, bis zu 12 Monate im Rahmen der Außenversicherung mitversichert, sofern die Dauer des Auszuges bereits bekannt ist und eine Rückkehr in den Haushalt der Eltern erfolgt. Dies gilt, nachdem sie zum Studium einen eigenen Hausstand gegründet haben, also eine eigene Wohnung oder WG als Hauptmieter bezogen haben. Darüber hinaus ist in der neuen Hausratversicherung der Alte Leipziger, über den Tarif comfort, der Hausrat des zum Studium oder zur Ausbildung ausgezogenen Kindes weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, längstens bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres ist der Hausrat dann bis 20.000 € abgesichert.

Übrigens: Auch unter Studierenden – oder deren Eltern – wird es Eigenheimbesitzer geben. Informieren Sie sich doch über unser mehrfach ausgezeichnetes, innovatives Wohngebäude-Produkt #selbermacher.

Mehr Informationen zum #selbermacher und den Anmelde-Link für das profino-Webinar finden Sie in unserem…

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