- Text : Norbert Oehlers
- Lesedauer : 2 Minuten
Warum Cybersicherheit jeden Gewerbetreibenden angeht.
„Cyberkriminalität. Ja, ein ernstes Thema – aber nein, eine Cyberversicherung brauchen wir nicht.“ Ein Kundenstatement, das vielen Vermittlerinnen und Vermittlern bekannt sein dürfte. Gerade kleine Unternehmen gehen immer noch zu sorglos mit dem Thema Sicherheit um. Eine gefährliche Fehleinschätzung.
In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geben 80 % der befragten Entscheider an, dass Sie Ihr Unternehmen für ausreichend geschützt halten. Dieselbe Befragung zeigt aber auch große Leichtfertigkeit in der IT-Sicherheit, z. B. wenn manche Unternehmen einfachste Passwörter wie „1234“ zulassen, Sicherheits-Updates für ihre Software schleifen lassen oder sich nur selten oder nicht richtig um die Sicherung ihrer Daten kümmern.
Hier ist Ihre Beratungsleistung gefragt!
Im Beratungsgespräch ist es für Vermittler daher wichtig, mit Fakten, Fallbeispielen und passenden Argumenten für den Abschluss einer Cyberversicherung zu werben – auch ohne große IT-Kenntnisse.
Zum Glück benötigt man kein umfangreiches Fachwissen, um das Wesen und die Vorteile einer Cyberversicherung einfach und prägnant zu erklären. Ein paar Grundbegriffe zu kennen, hilft natürlich. Wichtig zu wissen ist, dass die Cyberdeckung den Versicherungsschutz mit zwei Standbeinen bietet, zum einen ist der Eigenschaden des Unternehmens versichert, z. B. eine Betriebsunterbrechung nach einem Hackerangriff. Zum anderen ist es möglich, ähnlich einer Haftpflichtversicherung die Drittschäden abzusichern, beispielsweise die Kosten für die Information von Kunden nach einer Datenschutzverletzung wie der ungewollten Veröffentlichung von Kundendaten. Unerheblich in beiden Fällen ist es, ob der Schaden durch einen externen Dritten, etwa einen Hacker, erfolgte oder ein interner Angreifer das versicherte IT-System sabotiert hat.
Ein Schadenfall: Hackerangriff mit Ransomware
Ein mittelständischer Metallbearbeitungsbetrieb wird Opfer eines Hackerangriffs. Alle Rechner sowie die vernetzten Produktionssysteme sind ohne Funktion. Auf den Bildschirmen der Steuerungsrechner erscheint lediglich eine Lösegeldforderung. Die Erpresser wollen die gesperrten Rechner erst wieder gegen eine Zahlung von 50.000 € freigeben.
Die Leistungen und Services der Alte Leipziger summieren sich in diesem Fall auf 81.000 €. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, können Sie HIER nachlesen.
Die aktuelle Bedrohungslage spricht eindeutig für eine Cyberversicherung
Als Argument pro Cyberversicherung reichen meist schon ein paar harte Fakten zur immer größer werdenden Bedrohungslage für die deutsche Wirtschaft: Unglaubliche acht von zehn Unternehmen (81 Prozent) waren laut einer Studie im Auftrag des Branchenverbands Bitkom 2023/2024 von Cyberangriffen betroffen. Weitere zehn Prozent sind nicht sicher, vermuten aber einen Cyberangriff. Von Datendiebstahl und Spionage bis hin zur Sabotage entstand der Deutschen Wirtschaft dadurch ein Gesamtschaden von 266,6 Milliarden Euro. 70 % der Opfer konnten die Angriffe der Organisierten Kriminalität zuordnen.
Risikowahrnehmung bei Kunden nimmt zu
Mittlerweile gehen 65 % der befragten Unternehmen davon aus, dass ein Cyberangriff für sie existenzbedrohend wäre. 2021 lag diese Zahl nur bei neun Prozent. Gleichzeitig gehen 69 %, dass sich durch die zahlreichen Kriege und Konflikte weltweit die Bedrohung des eigenen Unternehmens durch Cyberangriffe verschärft hat. Die Unternehmen reagieren mit höheren Ausgaben für die IT-Sicherheit.
Ausgezeichnete modulare Lösungen für KMU – Cyberschutz der Alte Leipziger
Ihre Aufgabe als Vermittler ist es, zielführend zu beraten und, passgenaue Lösungswege aufzuzeigen. Beim Cyberschutz der Alte Leipziger können Sie zum Beispiel verschiedene Risikobereiche mit unterschiedlich hohen Deckungssummen absichern. Ein weiteres Plus ist das neue Präventionsangebot, das unter anderem Mitarbeiterschulungen zu Themen der IT- und Datensicherheit umfasst. Bei erfolgreicher Teilnahme von 75 Prozent der mitversicherten Personen entfallen für das Unternehmen im Schadenfall 50 Prozent der vereinbarten Selbstbeteiligung.
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