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Frau mit Gummistiefeln und Regenjacke sitzt vor der Tür
24. März 2022

Elementarschaden: Nicht nur das Wetter im Umbruch

Die Folgen des Klimawandels machen sich inzwischen auch in Deutschland mehr als deutlich bemerkbar. Eine Folge: Naturkatastrophen nehmen augenscheinlich zu.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Als aktuellstes und zugleich gravierendstes Beispiel für die Folgen des Klimawandels haben viele Menschen noch die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern im Sommer 2021 vor Augen. Was hat sich durch Ereignisse wie diese im Markt geändert? Und worauf müssen Vermittler achten? 

Elementarschäden nehmen zu

Hitze, die zu Dürren und in Folge zu Bränden führt, Stürme und Starkregen, die in Hochwasser oder gar Flutkatastrophen enden. Besonders Hochwasser gilt inzwischen weltweit als die am häufigsten auftretende Naturkatastrophe. Sie betraf – Statista zufolge – 36,5 Prozent aller erfassten Katastrophen-Ereignisse. Und die Tendenz der eintretenden Überschwemmungen steigt. Versichert sind gegen die Elementarschäden hingegen verhältnismäßig wenige – nur 46 Prozent der Wohngebäude in Deutschland.

Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung?

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Positionspapier schreibt, sei es – nach der Flutkatastrophe Bernd – nicht weiter hinnehmbar, dass in den Flutgebieten – wie im Bundesschnitt auch – weniger als jedes zweite Haus gegen Schäden durch starkregenbedingte Überschwemmung versichert war. Doch wie könnte eine Lösung aussehen? Legt es der Verband damit auf eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an? Im Gegenteil: Tatsächlich will der GDV zwar dafür sorgen, dass jedes Wohngebäude Versicherungsschutz erhält, allerdings ohne Zwang. Bestandsverträge sollen demnach mit einem entsprechenden Elementar-Schutz-Baustein ergänzt werden. Neuverträge sollen nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Zur Umsetzung wären auch politische Entscheidungen nötig.

Vor- ist besser als Nachsicht

Worauf müssen Vermittler also zukünftig achten? Bis es tatsächlich zu einem verpflichtenden Baustein kommen kann, gilt es vor allen Dingen Überzeugungsarbeit zu leisten. Der GDV erhöhte die Schadenschätzung nach „Bernd“ zunächst von 4,5 auf 5,5 Milliarden Euro, letztendlich auf bis zu sieben Milliarden. 6,5 Milliarden entfallen hieraus auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe, weitere 450 Millionen sind Kraftfahrzeugschäden. Im Vergleich zu bisherigen schadenreichen Ereignissen gering: Das Juni-Hochwasser von 2013 verursachte Schäden in Höhe von 2,3 Milliarden, Hagelsturm Andreas, der bis dato den größten KFZ-Schaden verursachte, lag noch bei 3,2 Milliarden Euro. Das Fazit: Naturkatastrophen nehmen gravierendere Ausmaße an, die Folge sind höhere Schadenssummen.

Ebenfalls relevant für die Beratung sind Feinheiten in der Terminologie. So zeigt beispielsweise ein vor dem OLG München verhandelter Fall aus dem Jahr 2018, dass eine Überschwemmung nicht gleich als Elementarschaden gelten muss. Der Geschädigte klagte auf Erstattung für Schäden an seinem Carport. Ein ausschlaggebendes Gegenargument des Gerichts war unter anderem, dass laut BGH lediglich dann eine Überschwemmung vorliegt, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche eines Grundstücks sammeln, das üblicherweise trocken ist. Bei der Elementarschadenversicherung geht es hingegen um Risiken aufgrund von Naturereignissen, die nahezu unberechenbar sind. Eine weitere Gratwanderung sind hier auch Überschwemmung des Grundstücks gegenüber Überschwemmung wesentlicher Teile des Grundstücks. Feinheiten, auf die es im Zweifel ankommt.

Elementarschadenschutz bei Alte Leipziger mit besonderen Leistungen

Die Alte Leipziger punktet in Sachen Elementarschadenschutz aktuell mit dem Paket Elementar im neuen Wohngebäudeprodukt mit einzigartigen Leistungen. Hier liegt der Fokus auf einem innovativen Angebot:

  • Gefahrenberatung bei Überschwemmung

  • Verpflegungskosten für Helfer, 500 € je Schadenfall

  • Kostenübernahme für Trocknung bei Schäden durch Grundwasser, bis 2.000 € je Schadenfall

  • bis zu 6 Monate kostenloser Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn in der Tariflinie comfort

Mehr Informationen zum optimalen Zusatzschutz finden Interessierte hier.

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