- Text : Marketing der ALH Gruppe
- Lesedauer : 1 Minute
„Wollen Sie Ihr Geld lieber dem Finanzamt geben oder es in Ihre Altersvorsorge investieren?“ Die meisten Menschen würden sich wohl für die Altersvorsorge entscheiden. Damit Ihre Kunden Steuervorteile für sich optimal nutzen können, sprechen Sie sie am besten noch kurzfristig auf die Möglichkeit einer Zuzahlung an.
Tipp: Jetzt noch Zuzahlungen zu Basisrenten leisten!
Wer bis Ende des laufenden Jahres eine Zuzahlung in den Basisrentenvertrag tätigt, kann einerseits die späteren Leistungen erhöhen und sich andererseits Steuervorteile sichern
Denn die Beiträge für die Basisrente können zu 100 % als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden – und zwar pro Jahr bis zu 26.528 € für Alleinstehende und bis zu 53.056 € für Verheiratete. Zu dieser Grenze zählen neben den Beiträgen zur Basisrente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Zahlungen an berufsständische Versorgungswerke.
BU-Schutz mit Steuerspareffekt
Die Absetzbarkeit der Beiträge gilt natürlich auch für eingeschlossene Zusatzversicherungen. So können dann zum Beispiel auch die Beiträge für einen Berufsunfähigkeitsschutz steuermindernd geltend gemacht werden.
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