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8. Juli 2024

Krank im Urlaub – was nun?

Benötigt ein Urlauber während eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung einen Krankentransport und/oder eine ambulante oder stationäre medizinische Behandlung, muss er die Kosten dafür teilweise oder komplett selbst zahlen. In schweren Fällen sind diesbezüglich fünf- oder sechsstellige Summen keine Seltenheit.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Krankenversicherung

Auch wenn man in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, könnten im Falle einer Krankheit erhebliche Behandlungskosten anfallen. Und das sogar in EU-Staaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Wenn zum Beispiel die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert wird, kann der Arzt den Urlauber als Privatpatienten behandeln und höhere Kosten verlangen. In solchen Fällen müssen die Behandlungskosten sofort bezahlt werden. Ein Krankenhausaufenthalt kann leicht mehrere tausend Euro kosten. Im schlimmsten Fall könnten teure Rücktransporte in die Heimat notwendig werden, die ganz aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Über eine private Auslandsreisekrankenversicherung können diese Kosten ersetzt werden. Ihr unsichtbarer Reisebegleiter für oft nur ein paar Euro.

Kein oder ein teilweiser Krankenschutz im Ausland

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) in einigen europäischen Ländern einen gewissen Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall. Die EKVK gilt in den 27 Ländern der Europäischen Union sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nord Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz.

Zudem gibt es Länder, wie die Türkei und Tunesien, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, das wie die EVKV einen gewissen Krankenversicherungsschutz für Reisende aus Deutschland gewährleistet. Allerdings werden in allen genannten Ländern maximal die Kosten übernommen, die ein gesetzlich krankenversicherter Einwohner des jeweiligen Reiselandes nach den dortigen geltenden Rechtsvorschriften erhalten würde.

… birgt ein hohes Kostenrisiko

Unter anderem nicht von der GKV bezahlt werden zum Beispiel die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland – egal ob EU oder sonstige Länder – nach Deutschland.

In allen anderen Ländern, wie den USA, Kanada, Australien, Japan oder Kenia, übernimmt die GKV gar keine Kosten, wenn eine medizinische Behandlung, ein Klinikaufenthalt oder auch der Einsatz eines Krankenwagens notwendig ist.

Absichern lässt sich dieses bestehende Kostenrisiko im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles auf Reisen – selbst für einen notwendigen Rücktransport – mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Eine solche Police gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Auch der GKV-Spitzenverband rät in allen Merkblättern zu den verschiedenen Ländern dringend zum Abschluss einer solchen Police.

Was eine Auslandskrankenversicherung abdeckt:

  • Medizinische Notfälle: Gesundheitliche Probleme können jederzeit auftreten, und wenn sie in einem fremden Land passieren, können die Kosten in die Höhe schnellen. Eine kleine medizinische Intervention in den USA kann mehrere Tausend Dollar kosten.

  • Rücktransporte: Wenn ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich ist, kann es sehr teuer werden. Insbesondere wenn spezialisierte medizinische Ausrüstung oder ein medizinisches Team erforderlich ist.

Eine Auslandskrankenversicherung bietet Sicherheit und Seelenfrieden

Bevor der Abschluss einer solchen Versicherung in Erwägung gezogen wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Es sollte geprüft werden, ob die Bedingungen und der Deckungsumfang der Versicherungspolice den eigenen Anforderungen entsprechen. Es ist wichtig, dass medizinische Notfälle und Rückführungskosten abgedeckt sind.

  • Es sollte sichergestellt werden, dass das Reiseziel von der Versicherung abgedeckt ist.

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