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Mann rechnet mit Taschenrechner - im Vordergrund sind Münzenstapel
25. April 2022

Nachgefragt und aufgeklärt: Experte im Interview zum Thema Beitragsstabilität (2)

In einer zweiteiligen Serie beantwortet Christian Fischer, der den Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb bei der Hallesche leitet, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Beitragsstabilität in der Krankenversicherung.

  • Text : Christian Fischer
  • Lesedauer : 3 Minuten

Tipp: Sie möchten den Beitrag lieber hören statt lesen? Kein Problem: Lehnen Sie sich zurück und hören Sie sich den Beitrag in voller Länge an:



Im ersten Teil der zweiteiligen Serie beantwortete Christian Fischer zum einen, ob Beiträge der privaten Krankenversicherung überhaupt stabil bleiben können und zum anderen, warum die relative Beitragsstabilität eine so wichtige Rolle spielt.

Im zweiten Teil zeigt er nun auf, wie die Hallesche beim Thema Beitragsstabilität abschneidet und wie das Unternehmen generell zu diesem Thema eingestellt ist. Sie können sich auf interessante Einblicke freuen!


Warum wird die Beitragsstabilität der Hallesche von Assekurata seit Jahren mit „Exzellent“ bewertet?
Christian Fischer:

„Die „exzellente“ Bewertung der Hallesche basiert im Wesentlichen auf drei Faktoren:

  • Erstens ermittelt Assekurata die tatsächliche durchschnittliche Anpassungsquote der Beiträge über einen Zeitraum von 10 Jahren und setzt diesen Wert in Relation zu allen von Assekurata bewerteten Unternehmen. Bei diesem Vergleich schneidet die Hallesche seit Jahren weit überdurchschnittlich ab.
  • Zweitens bewertet Assekurata, in welchem Umfang ein Unternehmen in der Lage ist bzw. in der Lage sein wird, unvermeidbare Anpassungen durch Limitierungsmittel für die Kunden abzumildern. Hier schlagen die sehr guten Werte der Hallesche bei den RfB*-Quoten (RfB bedeutet „Rückstellung für Beitragsrückerstattung“) positiv zu Buche.
  • Drittens untersucht Assekurata weitere Aspekte wie Grundsätze der Risikoselektion, Kalkulationsgrundlagen und das Leistungsmanagement hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Beitragsstabilität. Die Analysten sehen die Hallesche in jedem dieser untersuchten Aspekte exzellent aufgestellt.

Mit 35 % hat die Beitragsstabilität im Assekurata-Unternehmensrating übrigens das mit Abstand höchste Gewicht.

Natürlich sind wir uns bewusst, dass nicht jeder Kunde die erlebten Beitragsanpassungen als exzellent bezeichnen würde. Umso wichtiger ist es, transparent zu vermitteln, warum wir die Beiträge regelmäßig überprüfen und anpassen müssen und dabei alles in unserer Macht stehende tun, um diese Anpassungen so niedrig wie möglich zu halten.“



Verfügt die Hallesche über eine Geheimrezeptur, um dieses Ergebnis Jahr für Jahr zu erzielen?
Christian Fischer:

„Geheim ist diese Rezeptur nicht, sie konsequent anzuwenden aber keine Selbstverständlichkeit. Genau diese Konsequenz ist aber Teil der „Hallesche DNA“. Das heißt unter anderem, jede geschäfts- und produktpolitische Entscheidung auf Ihre Auswirkung hinsichtlich Beitragsstabilität zu überprüfen.

Um nur einige zu nennen: Wir halten es für richtig, den Kunden in subjektiv begehrlichen Leistungsbereichen ökonomische Verantwortung zu geben und Anreize zu setzen, sich kostenbewusst zu verhalten. Besonders in Leistungsbereichen, in denen man durch das eigene Verhalten die Gesundheit besonders positiv beeinflussen kann (zum Beispiel im Zahnbereich), machen wir mit prozentualen Eigenbeteiligungen sehr gute Erfahrungen. Andererseits ist es aus unserer Sicht inakzeptabel, in existenziellen Leistungsbereichen Einschnitte vorzunehmen. So gibt es bei uns zum Beispiel keine vertragliche Befristung der Leistungszusage auf wenige Wochen, wenn sich ein Kunde – weil ihm vielleicht etwas wirklich Schreckliches widerfahren ist – in stationäre Psychotherapie begeben muss.

Ein weiteres Beispiel: Durch eine lasche Risikoprüfung zu Vertragsbeginn können sie die Eintrittshürde spürbar senken und das Neugeschäft wunderbar ankurbeln. Aber wer glaubt, dafür würde später keine „Rechnung“ in Form von Beitragsanpassungen gestellt, ist naiv. Dass diese Rechnung die Kunden zahlen müssen, ist klar. Die Frage ist allenfalls, ob schon nach wenigen oder erst nach einigen Jahren. Deshalb ist eine lasche Risikoprüfung aus unserer Sicht fahrlässig. Im Sinne der Kundenzufriedenheit ist diese Vorgehensweise für die Hallesche keine Option.

Abschließend noch dieses Beispiel: Nicht jede Rechnung können wir zu 100 % erstatten, sei es, weil sie gebührenrechtliche Mängel aufweist oder Leistungen beinhaltet, die gar nicht versichert sind. Ist es nicht nachvollziehbar, dass manche Kunden deshalb enttäuscht sind? Das ist es. Aber unsere Aufgabe besteht nicht darin, unsere Kunden durch Kulanz zufrieden zu stellen, sondern diese Leistungskürzungen transparent zu erklären und vor allem unsere Kunden bei gebührenrechtlichen Mängeln zu unterstützen, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.“

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